Menu
menu

Beschulung außerhalb des Einzugsbereiches

Wenn Sie für Ihr Kind eine Schule außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches wünschen, muss dies mit einer ausführlichen Begründung beim Landesschulamt beantragt werden. Die Beantragung erfolgt formlos. Bitte fügen Sie ggf. relevante Bescheinigungen (z. B. über häufige regelmäßig notwendige Arztbesuche, Bescheinigungen über Schichtarbeit) bei.

Eine Ausnahmeregelung kann nur bei Vorliegen besonderer individueller Gründe und Vorhandensein erforderlicher Dokumente, in sogenannten Härtefällen, erteilt werden. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Besuch der Schule des Einzugsbereiches nach Abwägung aller vorliegenden Gründe als unzumutbar gilt.

Über den Antrag wird im Landesschulamt nach Abwägung aller vorgebrachten Gründe als Einzelfall entschieden.

Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen


Ihre Ansprechpartnerin landesweit für die Schulformen Sekundarschule und Gemeinschaftsschule:

Frau Schwaneberg
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Tel.: 0391/567-5888
Fax: 0391/567-5807
E-Mail: jessica.schwaneberg(at)achsen-anhalt.de

Gymnasien


In folgenden Landkreisen gibt es derzeit Schuleinzugsbereiche für Gymnasien:

Bereich Nord: Börde, Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Jerichower Land

Bereich Süd: Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis

Ihre Ansprechpartnerinnen für die Schulform Gymnasium:

Bereich Nord

Frau Matschke
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Tel.: 0391/567-5871
Fax: 0391/567-5790
E-Mail: stefanie.matschke(at)achsen-anhalt.de

Bereich Süd

Frau Schaffrath
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345/514-1959
Fax: 0345/514-2099
E-Mail: katrin.schaffrath(at)sachsen-anhalt.de